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Vertrauen & Sicherheit

Was wir selbst umgesetzt haben.

Die Plattform ist ihr eigener erster Mandant. Hier steht, welche Maßnahmen technisch stehen — und was Finanzkunden von uns als IKT-Dienstleister nach DORA Art. 28–30 bekommen.

Stand 2026-10-07 · 16 Controls umgesetzt · 22 in Arbeit · 2 geplant

Technische und organisatorische Maßnahmen

Auszug aus der Plattform-Baseline — dieselbe Quelle, die im Produkt unter /baseline den Status je Control zeigt.

Identität & Zugang

  • MFA-Pflicht für alle Rollen (TOTP, Passkeys/FIDO2), Enrolment beim ersten Login erzwungen
  • Sitzungsregeln: Idle 30 min, absolut 12 h, Step-up ≤ 10 min für sensible Aktionen
  • Rollenmodell owner/editor/consultant/viewer/auditor; Prüfer- und Berater-Zugänge laufen über accessUntil ab
  • Plattform-Admin mit IP-Allowlist, jeder Plattform-Zugriff mit Begründung im Audit-Log
  • Mandantentrennung in Postgres (RLS + FORCE auf jeder Org-Tabelle), App-Rolle ohne BYPASSRLS

Kryptografie

  • Per-Org-DEK, mit KEK umschlossen (Envelope, XChaCha20-Poly1305), Schlüsselversion ab Tag 1
  • Feldverschlüsselung sensibler Spalten mit dem Org-Schlüssel
  • TLS 1.2/1.3 mit HSTS-Preload, OCSP-Stapling (nginx)

Betrieb, Protokollierung, Überwachung

  • Append-only Audit-Log mit SHA-256-Hash-Kette je Org, tägliche Kettenprüfung mit Alarm
  • Strukturiertes Logging (pino) mit Redaction von Tokens, URLs, PII; Fehler-Tracking nach GlitchTip gescrubbt (ohne SDK)
  • KEK-Rotation ohne Re-Encrypt (pnpm kek:rotate), Rate-Limit je Organisation, optionaler clamd-Scan fail closed
  • systemd-Sandbox (ProtectSystem=strict, NoNewPrivileges, SystemCallFilter), Secrets über LoadCredentialEncrypted
  • Health-/Ready-Endpunkte, chrony, unattended-upgrades

Entwicklung & Lieferkette

  • CI mit Typecheck, Biome, Vitest, RLS-Integrationstests, pnpm audit, OSV, gitleaks, CodeQL, CycloneDX-SBOM
  • pnpm minimumReleaseAge 7 Tage, Lifecycle-Skripte blockiert, Lockfile, Dependabot
  • Threat Model (STRIDE light), SECURITY.md, security.txt
  • Getrennte Datenbanken für Entwicklung, Test und Produktion

Netz

  • nftables: nur 22/80/443; nginx Rate-Limit-Zonen (/api/auth 10 r/min je IP)
  • Postgres nur über localhost
  • Vollständiger Security-Header-Satz (CSP, HSTS, COOP/CORP, Permissions-Policy, X-Frame-Options)

Kontinuität

  • Tägliche pg_dump-Backups, age-verschlüsselt, Offsite via rclone, 30 Tage
  • Restore-Skript vorhanden

Governance & Dokumentation

  • Architektur-Entscheidungen als ADRs, Threat Model, Deploy-Runbook
  • Kommunikationskanal für Sicherheitsmeldungen (security.txt, SECURITY.md)

Dienstleister

  • Hetzner (Hosting), Brevo/Resend (Mail), GitHub (Code) als Seed im Register
  • Lieferantenpaket der Plattform mit Art.-30-Zusagen, Registerdatenblatt und Subunternehmern unter /vertrauen

Für Banken und Finanzkunden

Lieferantenpaket nach DORA Art. 28–30

Wer uns als IKT-Drittdienstleister steuert, braucht Registerdaten, Vertragszusagen, Subunternehmer, Vorfallmeldung und Exit. Alles hier, als Markdown herunterladbar.

Registerdatenblatt (ITS 2024/2956)

IKT-Drittdienstleister — Cloud: SaaS (ITS-Typ S19)

B_05.01 c0050 Rechtlicher Namesiehe Impressum
B_05.01 c0010/c0020 KennungLEI auf Anfrage; Handelsregister siehe Impressum
B_05.01 c0070 Art der Personjuristische Person
B_05.01 c0080 Land des HauptsitzesDE
B_02.02 c0060 Art der IKT-DienstleistungS19 Cloud: SaaS
B_02.02 c0120 Anwendbares RechtDE
B_02.02 c0130 Land der LeistungserbringungDE
B_02.02 c0140 DatenspeicherungJa
B_02.02 c0150/c0160 Standort Speicherung/VerarbeitungDE
B_02.02 c0170 Sensibilität der Datenmittel/hoch (Compliance-Daten, personenbezogene Daten von Mitarbeitenden)
B_07.01 c0050 Substituierbarkeitleicht — vollständiger Export in offenen Formaten (CSV, Markdown, ZIP) jederzeit
B_07.01 c0080 AusstiegsplanJa — Export, Übergangsfrist, Löschbestätigung (siehe Exit)

Zusagen nach Art. 30

Absatz 2 gilt für alle Verträge, Absatz 3 zusätzlich für kritische oder wichtige Funktionen des Kunden.

Art.InhaltZusage
30(2)(a)

Leistungsbeschreibung

Klare und vollständige Beschreibung aller Funktionen und IKT-Dienstleistungen; Angabe, ob Unterauftragsvergabe für kritische oder wichtige Funktionen zulässig ist und unter welchen Bedingungen.

Leistungsbeschreibung oben; Unterauftrag nur an die genannten Subunternehmer, Änderungen mit mindestens 30 Tagen Vorabmitteilung.
30(2)(b)

Standorte

Standorte (Regionen oder Länder) der Leistungserbringung und der Datenverarbeitung inkl. Speicherort; Pflicht zur vorherigen Mitteilung bei Änderung.

Leistungserbringung und Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland; Standortwechsel nur nach vorheriger Mitteilung.
30(2)(c)

Schutz der Daten

Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der Daten, einschließlich personenbezogener Daten.

Verschlüsselung je Mandant (XChaCha20-Poly1305, eigener Schlüssel), Mandantentrennung in der Datenbank (Row-Level-Security mit FORCE), MFA für alle Rollen, append-only Audit-Log mit Hash-Kette.
30(2)(d)

Datenzugang bei Beendigung

Zugang, Wiederherstellung und Rückgabe der Daten in leicht zugänglichem Format bei Insolvenz, Abwicklung, Geschäftseinstellung oder Vertragsende.

Export aller Daten jederzeit durch den Kunden selbst (ZIP mit SHA-256-Manifest); bei Vertragsende Export, Übergangsfrist und Löschbestätigung.
30(2)(e)

Leistungsziele

Leistungsbeschreibungen mit quantitativen und qualitativen Zielen (SLA), die eine wirksame Überwachung und Gegenmaßnahmen erlauben.

Verfügbarkeitsziel und Reaktionszeiten im SLA-Anhang; Health-/Ready-Endpunkte für die Überwachung durch den Kunden.
30(2)(f)

Unterstützung bei Vorfällen

Unterstützung bei IKT-Vorfällen im Zusammenhang mit der Dienstleistung ohne Zusatzkosten oder zu vorab festgelegten Kosten.

Unterstützung bei IKT-Vorfällen ohne Zusatzkosten; Kontaktstelle laut security.txt.
30(2)(g)

Zusammenarbeit mit Behörden

Uneingeschränkte Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden des Finanzunternehmens.

Zusammenarbeit mit BaFin, Bundesbank, BSI und Abwicklungsbehörden; Auskünfte innerhalb der gesetzten Frist.
30(2)(h)

Kündigung

Kündigungsrechte und Mindestkündigungsfristen entsprechend den Erwartungen der Aufsicht.

Kündigung mit angemessener Mindestfrist laut Vertrag; außerordentliche Kündigungsrechte nach Art. 28(7) ausdrücklich eingeräumt.
30(2)(i)

Schulung

Teilnahme an Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen des Finanzunternehmens zur digitalen operationalen Resilienz (Art. 13 Abs. 6).

Teilnahme an Sensibilisierungsmaßnahmen des Kunden auf Anfrage.
30(3)(a)(kritisch)

Vollständige SLA

Vollständige Leistungsbeschreibung mit präzisen quantitativen und qualitativen Zielen, Aktualisierungsmechanismen und Überwachungsmöglichkeit.

Vollständige SLA mit quantitativen Zielen (Verfügbarkeit, RTO/RPO, Reaktionszeiten) und jährlicher Überprüfung.
30(3)(b)(kritisch)

Kündigungsfristen und Berichtspflichten

Kündigungsfristen und Berichtspflichten des Dienstleisters, insbesondere Mitteilung über Entwicklungen, die seine Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen könnten.

Unverzügliche Mitteilung wesentlicher Entwicklungen (Eigentümer-, Standort-, Subunternehmerwechsel, Sicherheitsvorfälle).
30(3)(c)(kritisch)

Notfallpläne und Sicherheit

Umsetzung und Test von Notfallplänen; IKT-Sicherheitsmaßnahmen, Werkzeuge und Richtlinien, die ein angemessenes Schutzniveau sicherstellen.

Tägliche verschlüsselte Backups mit Offsite-Kopie, Restore-Test als wiederkehrender Pflicht-Lauf, Notfall- und Wiederanlaufplan nach Testprogramm.
30(3)(d)(kritisch)

Mitwirkung an TLPT

Teilnahme und uneingeschränkte Zusammenarbeit bei bedrohungsorientierten Penetrationstests (TLPT) des Finanzunternehmens.

Mitwirkung an TLPT des Kunden nach Abstimmung von Umfang und Zeitfenster.
30(3)(e)(kritisch)

Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte

Uneingeschränkte Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte für das Finanzunternehmen, seine Prüfer und die Behörden; Mitwirkungspflichten; Festlegung von Häufigkeit und Umfang.

Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte für Kunde, Prüfer und Behörden; Prüfungspaket mit Manifest auf Anfrage, Vor-Ort-Prüfung nach Terminabstimmung; /baseline als laufender Nachweis.
30(3)(f)(kritisch)

Ausstiegsstrategie

Ausstiegsstrategien mit angemessener Übergangsfrist, in der die Leistung weiter erbracht wird, und Unterstützung bei Migration zu einem anderen Anbieter oder bei Rückführung.

Ausstiegsstrategie: Weiterbetrieb während einer Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten, Migrationsunterstützung, vollständiger Export, Löschbestätigung.

Subunternehmer

  • Hetzner Online GmbH · DE

    S07 Hosting, Objektspeicher — Produktion, Datenbank, verschlüsselte Nachweise und Backups · personenbezogene Daten

  • Brevo (Sendinblue SAS) · FR

    S19 SaaS — transaktionale E-Mail — Anmelde-Links, Benachrichtigungen (E-Mail-Adresse, Name) · personenbezogene Daten

  • GitHub, Inc. · US

    S19 SaaS — Quellcode, CI/CD — Entwicklung und Build; kein Zugriff auf Kundendaten

Vorfallmeldung an Kunden

Meldung an die benannte Kontaktstelle des Kunden spätestens 24 Stunden nach Kenntnis eines Vorfalls mit Auswirkung auf dessen Daten oder Dienste — mit Zeitpunkt, Umfang, betroffenen Diensten und Sofortmaßnahmen; Zwischen- und Abschlussbericht folgen. Der Kunde kann die Angaben in seine eigene DORA-Erstmeldung übernehmen.

Exit

  • Vollständiger Export jederzeit durch den Kunden selbst — ZIP mit SHA-256-Manifest, offene Formate (CSV, Markdown), Nachweise im Original.
  • Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten mit Weiterbetrieb nach Kündigung.
  • Löschung durch Vernichtung des Mandantenschlüssels (Crypto-Shredding) und Löschung der Objekte; schriftliche Löschbestätigung mit Datum.

Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Vertragsbestandteil; technische und organisatorische Maßnahmen entsprechen dem Stand auf /baseline; Subunternehmer wie oben, Änderungen mit Widerspruchsrecht.

Öffentliche Zusammenfassung; verbindlich sind Vertrag, SLA-Anhang und AVV. Juristische Person und Register stehen im Impressum. Kein Rechtsrat.